Vorgängereinrichtungen des Ersten Weltkriegs und der frühen Nachkriegszeit. Als Konzentrationslager wurden, soweit heute bekannt, in Deutschland erstmals im März 1915 Internierungslager der zum Kruppkonzern gehörenden Friedrich-Albrecht-Hütte für polnische Arbeiter in Barmen und Elberfeld bezeichnet.
Dem folgten zahlreiche Internierungslager und provisorische Gefängnisse für deportierte Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und politische „Schutzhäftlinge“ im Ersten Weltkrieg und in der frühen Nachkriegszeit.
Im Zuge der angestrebten massenhaften Ausweisung von „Ostjuden“, zumeist Migranten und Migrantinnen, die vor antisemitischer Verfolgung aus Osteuropa nach Deutschland geflohen waren, ließ die bayerische Regierung 1920 in Ingolstadt und die preußische Regierung 1921 in Cottbus-Sielow und in Stargard in Pommern jeweils ein „Konzentrationslager“ einrichten.
Abschiebung vorgesehene „Ostjuden“ interniert. [3]
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